Jugendschutzrechtliche Auflagen für Veranstaltungen § 7 JuSchG Bayerisches Landesjugendamt BLJA_2

Kinder- & Jugendschutz Darüber hinaus sollten Sie hinschauen, womit sich Ihre Kinder im Internet beschäftigen und welche Angebote sie nutzen. Um einen verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien zu vermitteln, sollte die Mediennutzung gemeinsam mit den Kindern erfolgen. Kinder und Jugendliche haben noch nicht so viele Erfahrungen gesammelt, um jede Bedrohung und Gefahr zu erkennen…