Jugendschutzrechtliche Auflagen für Veranstaltungen § 7 JuSchG Bayerisches Landesjugendamt BLJA_2

Kinder- & Jugendschutz

Darüber hinaus sollten Sie hinschauen, womit sich Ihre Kinder im Internet beschäftigen und welche Angebote sie nutzen. Um einen verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien zu vermitteln, sollte die Mediennutzung gemeinsam mit den Kindern erfolgen. Kinder und Jugendliche haben noch nicht so viele Erfahrungen gesammelt, um jede Bedrohung und Gefahr zu erkennen und richtig darauf zu reagieren.

Alle Maßnahmen zur Trinkanimation wie Flatrates, Trinkspiele, Kübelsaufen oder sonstige Maßnahmen, die geeignet sind, dem Alkoholmissbrauch Vorschub zu leisten, werden unterlassen (In Auslegung des § 20 Nr. 2 GastG besteht auch hier eine gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters). 2 Satz 2 JGG ist ein häufig im Jugendstrafrecht angewandtes außergerichtliches Verfahren. Hierbei wird der Konflikt, der der Straftat zugrunde gelegen oder sich aus ihr entwickelt hat, vor einer Ausgleichsstelle aufgearbeitet. Das Ziel ist es, zu einer für beide Seiten akzeptablen Vereinbarung über den Umgang mit den Folgen der Tat zu gelangen.

Blue Whale – Mythos oder Realität?

Insbesondere im Bereich der Fortbildung erfolgt eine Zusammenarbeit mit bundes- und landesweit agierenden Trägern und Fachstellen. Einem Werk kann nicht schon deshalb die Wissenschaftlichkeit abgesprochen werden, weil es einseitig erscheint oder lückenhaft ist. Dies kann zu Fehlerhaftigkeit führen, nicht jedoch zu einem systematischen Verfehlen des Anspruchs von Wissenschaftlichkeit. Letzteres ist insbesondere erst dann der Fall, wenn das Werk nicht auf Wahrheitsbekenntnis abzielt, sondern vorgefasste Meinungen oder Ergebnisse als wissenschaftlich nachgewiesen erscheinen lässt. Indiz dafür kann eine systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen sein, die die Aussage des Werkes widerlegen könnten.

Das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Der Gesamttext des Jugendschutzgesetzes steht Ihnen am Seitenende auch als PDF-Anlagen (nicht barrierefrei) zum Download zur Verfügung. Das Jugendamt ist verantwortlich für den erzieherischen Jugendschutz.

Es gilt, Kinder und Jugendliche am Beginn ihres Berufs- und Ar­beits­le­bens vor Überbeanspruchung und vor den Gefahren am Arbeitsplatz in be­son­de­rem Maße zu schützen. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, mögliche Gefähr­dungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinander­zu­setzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Die Eltern werden bei der medienpädagogischen Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Die Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes ergeben sich aus § 14 SGB VIII und werden auf Landesebene hauptsächlich von der Aktion Jugendschutz (AJ), Landesarbeitsstelle Bayern e. Durch präventive Maßnahmen sollen Gefahren frühzeitig erkannt und vermieden werden. Dazu gehört die Aufklärung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern über die Risiken, denen sie ausgesetzt sein können.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Die Landesjugendämter nehmen überörtliche Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Die obersten Landesjugendbehörden sind die jeweiligen Landesministerien für Jugend. Das zuständige Landesjugendamt finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.

  • Eine Rechtsverordnung ist eine von einem Exekutivorgan (Regierung, Minister, nachgeordnete Verwaltungsbehörde) erlassene, regelmäßig abstrakt-generelle (für unbestimmt viele Fälle und Personen geltende) Rechtsnorm.
  • Sie arbeiten eng mit Schulen, Eltern und anderen Akteuren zusammen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und Kinder und Jugendliche geschützt sind.
  • Insbesondere im Bereich der Fortbildung erfolgt eine Zusammenarbeit mit bundes- und landesweit agierenden Trägern und Fachstellen.
  • Sie sorgt für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) der Länder.

Dies umfasst auch die Überprüfung der Eignung von Betreuern und die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen Missbrauch und Gewalt. Ein umfassendes Jugendschutzkonzept sollte daher fester Bestandteil der Vereinsarbeit sein. Der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass Jugendliche und Kinder entsprechend den Zeitgrenzen des Jugendschutzgesetzes die Veranstaltung verlassen (§§ 4 und 5 JuSchG – gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters). Der Veranstalter sollte daher verpflichtet werden, an den jeweiligen Zeitgrenzen Anwesenheitskontrollen durchzuführen. Dazu sollte die Musik beendet, eine entsprechende Durchsage gemacht und das Licht angeschaltet werden. Bereits im Eingangsbereich (auch im Thekenbereich) werden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ausgehängt (§ 3 Abs.1 JuSchG – gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters).

Einzelhändler, Gastronomen und Veranstalter sowie Eltern, Kinder und Jugendliche zum Thema Jugendschutz. Außerdem enthält das SGB VIII die rechtliche Grundlage für den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen von haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Das KKG enthält unter anderem die rechtliche Grundlage für leicht zugängliche Unterstützungsleistungen für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes (sogenannte «Frühe Hilfen»). Es stärkt den für einen wirksamen Kinderschutz wichtigen Austausch zwischen den unterschiedlichen Akteuren, wie zum Beispiel Ärzten, Jugendämtern, Schulen und Beratungsstellen. In Deutschland ist der Kinder- und Jugendschutz eine staatliche Aufgabe mit Verfassungsrang. Er fällt unter den Auftrag der öffentlichen Fürsorge (Artikel 74 Absatz 1 Nr. 7 Grundgesetz).

Lokale, in denen kein Alkohol ausgeschenkt wird, fallen nicht unter § 4 JuSchG, so dass die Beschränkungen bspw. Nicht für Bäckereien und für die bei Jugendlichen beliebten Kaffee- oder Fast-Food-Ketten gelten. Ein entsprechendes Aufenthaltsverbot wäre nicht nur bürokratisch, sondern auch lebensfremd. Auflagen, wie für die geplante Veranstaltung geworben werden darf, sind ebenfalls sinnvoll. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte im Vorfeld bereits Einfluss darauf genommen werden, wie für die jeweilige Veranstaltung geworben wird.

Auch jede andere erwachsene Person, die durch ihr Verhalten einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz herbeiführt oder fördert, kann bestraft werden.Gegebenenfalls muss Ihr Kind sein Alter nachweisen, beispielsweise kann der Veranstalter sich den Personalausweis vorzeigen lassen. Filme und Computerspiele werden indiziert, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen detailliert und nur als Selbstzweck dargestellt werden. DieBundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) entscheidet in einem nach dem Jugendschutzgesetz vorgesehenen Verfahren, ob Träger- und Telemedien jugendgefährdend sind und trägt sie in eine Liste ein. Die Bundeszentrale veröffentlicht die öffentliche Liste vierteljährlich in ihrem amtlichen Mitteilungsblatt «BzKJAKTUELL“. Die BzKJ wird aktiv, wenn sie von Behörden und Institutionen einen Antrag oder eine Anregung erhält.

Wichtig ist, dass die erziehungsbeauftragte Person in der Lage ist, die Beaufsichtigung tatsächlich wahrzunehmen. Es muss sichergestellt sein, dass sie sich um die ihr anvertraute Person kümmert. Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person die Personensorge zusteht.

Was bedeutet »Öffentlichkeit« im Jugendschutzgesetz?

Bei mehr als einem 1 Volumenprozent Alkohol («1 Vol.-%» oder auch „1 % vol“) gilt das Lebensmittel als spirituosenhaltiges Lebensmittel mit nicht nur geringfügigem Spirituosengehalt. Das Jugendschutzgesetz unterscheidet bei Alkohol zwischen Bier, Wein, Sekt und anderen alkoholischen Getränken. Andere alkoholische Getränke sind beispielsweise Spirituosen wie Cognac, Likör, Schnaps oder Whisky. Mit einem frühen Einstiegsalter in den Alkoholkonsum steigt die Gefahr, abhängig zu werden. Sie als Eltern, aber auch ältere Geschwister sind daher wichtige Vorbilder für Ihr Kind.

Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen anordnen, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird. Im Vergleich zu Strafverfahren gegen Erwachsene weisen Jugendstrafverfahren zahlreiche Besonderheiten auf. Die Verfahren finden vor ggbet Jugendgerichten (§ 33 JGG) statt, bei denen die Richterinnen und Richter über besondere Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen verfügen (§ 37 JGG).

Das Zensurverbot, welches sich ebenfalls aus dem Grundgesetz ergibt, steht einer Indizierung nicht entgegen. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 GG ausschließlich die Vorzensur verbietet. Als Vor- oder Präventivzensur werden dabei einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung seines Inhalts bezeichnet. Demgegenüber kann eine Indizierung erst dann erfolgen, wenn das Medium bereits auf dem Markt erschienen ist. Darüber hinaus kommt es auch nicht zu einem generellen Verbot des Mediums, sondern lediglich zu Präsentations- bzw. Verbreitungs- und Abgabeverboten gegenüber Minderjährigen sowie einem Werbeverbot in der Öffentlichkeit.

Dies gilt auch für die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen (§ 11 Jugendschutzgesetz). Der Online-Medienratgeber für Eltern und Erziehende «SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht.» bietet darüber hinaus Antworten auf viele Fragen der kindlichen Medienerziehung und gibt alltagstaugliche Empfehlungen für den kindlichen Medienumgang. In kostenlosen Online-Medienkursen können sich Eltern und Erziehende gestaffelt nach unterschiedlichen Altersstufen zur Medienerziehung informieren.

Für Veranstaltungen, die gezielt mit übermäßigem Alkoholkonsum und der Möglichkeit der billigen Abgabe von Alkohol werben, sollten grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt werden (siehe § 20 Nr. 2 GastG – gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters). Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, den Veranstalter zu verpflichten, bereits bei der Werbung auf die Jugendschutzbestimmungen hinzuweisen. Das Jugendschutzgesetz gilt für alle Veranstaltungen, zu denen jeder Zutritt hat, spezielle Vorgaben für Pop- und Rockkonzerte enthält es nicht. Sie selbst oder eine andere personensorgeberechtigte Person bestimmen also über die Anreise, die Teilnahme, die Begleitung und den weiteren Aufenthalt Ihres Kindes. Nur wenn ein Konzert das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet, kann das Ordnungs- oder Jugendamt anordnen, dass Kinder keinen Zutritt haben dürfen. Trägermedien wie DVDs und BluRays mit Filmen und Spielen dürfen in der Öffentlichkeit Kindern oder Jugendlichen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie für deren Altersgruppe freigegeben und gekennzeichnet sind (§ 12 Absatz 1 Jugendschutzgesetz).

Denkbar wäre hier, auf öffentliche eSports-Veranstaltungen, § 7 JuSchG (»jugendgefährdende Veranstaltungen«) zur Anwendung zu bringen. Die nach § 7 JuSchG zuständige Behörde könnte dann, aufgrund einer zu prüfenden spezifischen Gefährdungslage, ein (altersabhängiges) Zugangsverbot für Kinder und Jugendliche gegen den Veranstalter im Wege einer Einzelverfügung erlassen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Titel gespielt werden sollen, die gerade nur für bestimmte Altersgruppen freigegeben sind. Einigkeit besteht lediglich dahingehend, dass zumindest die Spieler die jeweiligen USK-Altersgrenzen erreicht haben müssen. Inwieweit diese jedoch auf die Zuschauer zu übertragen sind, wird kontrovers diskutiert.

Dabei geht es nicht nur um den Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten, sondern auch um die Prävention von Cybermobbing, den Schutz der Privatsphäre und den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien. In der modernen Gesellschaft ist der Jugendschutz wichtiger denn je. Die Digitalisierung und die Verbreitung von Internet und sozialen Medien haben neue Gefahren und Herausforderungen mit sich gebracht. Kinder und Jugendliche sind heute in einem Ausmaß mit Medien konfrontiert, das in früheren Zeiten unvorstellbar war.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und dem Jugendschutz im Bereich der Medien. Es regelt unter anderem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol sowie die Abgabe von Filmen und Computerspielen – zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt. Zudem sind im Jugendschutzgesetz Auftrag und Aufgabe der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz geregelt.

Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Vereinsmitglieder, die mit Minderjährigen arbeiten, sind unerlässlich. Diese Schulungen sollten Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen, Präventionsmaßnahmen und den Umgang mit Verdachtsfällen enthalten. Sensibilisierung hilft, ein Bewusstsein für mögliche Risiken zu schaffen und angemessene Reaktionen zu fördern.

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